Für den Besuch der Golfanlage muss ein Nachweis unaufgefordert im Sekretariat vorgezeigt werden, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist in allen Innenräumen vorgeschrieben und der 2 Meter Abstand ist einzuhalten.
Für das Restaurant und die Terrasse gelten die bisherigen Bestimmungen.
Duschen und Umkleidekabinen sind wieder geöffnet, dürfen aber nur von max. 2 Personen gleichzeitig benützt werden.